Wir erstellen Gutachten für IndukTive Höranlagen nach DIN EN 60118-4.
Sehr häufig erreichen ältere Anlagen nicht die geforderten Werte der DIN DE 60118-4, mithin ist die Sprachverständlichkeit für Hörsystemträger eingeschränkt oder nicht mehr gegeben. Wenn Sie in ihren Räumen solche Altanlagen oder eine Induktive Höranlage haben, zu der kein Messprotokoll oder keine Bestätigung der DIN-Tauglichkeit vorliegt, überprüfen wir diese gemäß den Vorgaben der DIN-Norm DE 60118-4 und erstellen ein Gutachten. Als Mitglied der Freien Arbeitsgemeinschaft miteinander leben (FAG) überprüfen wir im Raum Freiburg auch ehrenamtlich und kostenfrei solche Anlagen (bei größeren Entfernungen gegen km-Pauschale). Genügt die Anlage der Norm erhalten Sie darüber ein Zertifikat und können somit mit einer normgerechten IndukTiven Höranlage werben. Damit haben Sie in punkto Barrierefreiheit einen unabhängig bestätigten Mehrwert gegenüber anderen Mitbewerbern. Ergeben sich bei der Überprüfung Schwachstellen, schlagen wir Sanierungsmöglichkeiten vor. Wir erstellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag und führen die notwendigen Sanierungsmaßnahmen fachgerecht durch. |
Wir sind als Mitglied der Freien Arbeits- gemeinschaft „Miteinander Leben“ (FAG) als ehrenamtlicher Gutachter tätig. |