Wir erstellen Gutachten für IndukTive Höranlagen nach DIN EN 60118-4.

Sehr häufig erreichen ältere Anlagen nicht die geforderten Werte der DIN DE 60118-4, mithin ist die Sprachverständlichkeit für Hörsystem­träger ein­geschränkt oder nicht mehr gegeben.

Wenn Sie in ihren Räumen solche Altanlagen oder eine Induktive Höranlage haben, zu der kein Messprotokoll oder keine Bestätigung der DIN-Tauglichkeit vorliegt, überprüfen wir diese gemäß den Vorgaben der DIN-Norm DE 60118-4 und erstellen ein Gutachten. Als Mitglied der Freien Arbeitsgemeinschaft miteinander leben (FAG) überprüfen wir im Raum Freiburg auch ehrenamtlich und kostenfrei solche Anlagen (bei größeren Entfernungen gegen km-Pauschale).

Genügt die Anlage der Norm erhalten Sie darüber ein Zertifikat und können somit mit einer normgerechten IndukTiven Höranlage werben. Damit haben Sie in punkto Barrierefreiheit einen unabhängig be­stätigten Mehrwert gegenüber anderen Mitbewerbern.

Ergeben sich bei der Überprüfung Schwachstellen, schlagen wir Sanie­rungsmöglichkeiten vor. Wir erstellen auf Wunsch einen Kosten­voranschlag und führen die notwendigen Sanierungsmaßnahmen fachgerecht durch.

Wir sind als Mitglied der Freien Arbeits-
gemeinschaft „Miteinander Leben“ (FAG)
als ehrenamtlicher Gutachter tätig.

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